AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Pet-Fit Heimtierprodukte GmbH & Co. KG, Altenhagener Strasse 9, 32107 Bad Salzuflen
 

  1. Geltungsbereich

    1. Die nachfolgend aufgeführten AGB der Pet-Fit Heimtierprodukte GmbH&Co.KG gelten für ausnahmslos alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen einschl. Beratungsleistungen, Auskünfte und ähnliches.
       
    2. Die AGBs gelten mit Vertragsabschluss ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
       
    3. Die AGBs gelten für alle neuen und alle künftigen Verträge mit dem jeweiligen Vertragspartner
       
  2. Angebot, Vertragsabschluss, Schriftform

    1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
       
    2. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße und Mischungsverhältnisse) mit Ausnahme der gemäß FMG vorgeschriebenen Werte, sind nur ungefähre Mittelwerte. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Abweichungen, wie sie trotz aller Sorgfalt bei der Herstellung der Ware und der Bestimmung der Werte unvermeidlich sind, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
       
    3. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart gelten unsere Angebote ab Werk.
       
    4. Eine Bestellung ist ein bindendes Angebot. Die Pet-Fit kann ein solches Angebot innerhalb von 14 Tagen annehmen (durch Auftragsbestätigung) oder ebenso durch Zusendung der bestellten Ware innerhalb der üblichen oder bestätigten Lieferzeit.
       
    5. Sämtliche Vereinbarungen, Ergänzungen dieser Vereinbarungen oder Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform, um wirksam zu werden. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.
       
    6. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen und Preislisten oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Geschmackbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
       
    7. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als “vertraulich” bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Das heißt, der Kunde darf diese nicht bekannt geben, selbst nutzen oder vervielfältigen. Der Kunde hat auf Verlangen diese Sachen herauszugeben. Gefertigte Kopien sind zu vernichten, soweit sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden.
       
  3. Preise, Zahlungsbedingungen

    1. Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise ab Werk, zuzüglich Fracht-, Transport- und Lieferkosten und gesetzl. Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart. Werden nach Vertragsabschluss Frachten, Abgaben wie beispielsweise Steuern, Zölle, Gebühren und ähnliches eingeführt oder erhöht, sind wir berechtigt, den Kaufpreis entsprechend zu erhöhen.

    2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen insbesondere aufgrund von Veränderungen im Lohnbereich oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

    3. Der endgültige Preis orientiert sich an dem von dem Verkäufer fest­ge­stell­ten Gewicht.

    4. Nehmen wir gelieferte Ware ohne eine entsprechende rechtliche Verpflichtung zurück, so können wir dem Käufer bis zu 15% des Rechnungswertes zuzüglich Frachtkosten als angemessenen Kostenausgleich berechnen.

  4. Zahlung und Verrechnung

    1. Unsere Rechnungen sind zahlbar spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

    2. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, übliche Sollzinsen zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Geltendmachung weiteren Schadens durch Zahlungsverzug bleibt vorbehalten.

    3. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen auszuführen, oder uns genehme Sicherheiten zu fordern oder nach angemessener Nachtfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die zugesagten Lieferfristen, verlängern sich um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber aus diesem oder einem anderen Vertrage in Verzug gerät. Wir sind berechtigt, mit unseren Forderungen gegen die des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund aufzurechnen, auch wenn die gegenseitigen Forderungen verschieden fällig sind. Gegebenenfalls bezieht sich die Berechtigung nur auf den Saldo.

    4. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Käufers stehen diesem nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder seitens der Pet-Fit anerkannt wurden.

    5. Pet-Fit ist berechtigt, sämtliche ihr aus der Geschäftsverbindung entstandenen Leistungen zu verweigern oder nur noch gegen Vorauszahlung zu erbringen, solange der entsprechende Vertragspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist.

  5. Lieferungen, Liefertermine

    1. Lieferungen erfolgen ab Werk und somit auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

    2. Lieferfristen und Termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben haben. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung. Zugesagte Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber aus diesem oder einem anderen Vertrage in Verzug gerät, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus

    3. Sämtliche Verpflichtungen der Pet-Fit hinsichtlich Lieferung und Leitung stehen unter dem Vorbehalt der korrekten und rechtzeitigen eigenen Belieferung der Pet-Fit durch Dritte. Die Pet-Fit ist bei unverschuldeter nicht rechtzeitiger oder nicht korrekter eigener Belieferung durch Dritte, sowie Ereignisse höherer Gewalt, berechtigt – auch innerhalb eines Verzuges -, die Lieferung, um die Dauer der Behinderung oder einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt steht Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einführverbote, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer, behördliche oder gesetzliche Maßnahmen, Verkehrssperrungen, Störungen der Betriebe oder des Transports oder sonstige von uns nicht vertretbaren Umstände gleich, die uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns, unserem Vorlieferanten oder einem Ihrer Unterlieferanten eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern wollen; erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.

    4. Ein dem Käufer oder uns zustehendes Rücktrittsrecht bezieht sich grundsätzlich auf die noch nicht erfüllten Teile des Vertrages. Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen für den Käufer ohne Interesse sind, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrage berechtigt.

    5. Erwächst dem Käufer wegen einer auf unser Verschulden ruhenden Verzögerung Schaden, so ersetzen wir den nachweislich entstandenen, den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, höchstens jedoch 5% desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vollvertragsgemäß geliefert werden kann. Die Einschränkung gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften. Das Recht des Käufers zum Rücktritt bei fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

    6. Im Falle einer Vorausleistung der Pet-Fit kann die Leistung seitens der Pet-Fit verweigert werden, sofern eine berechtigte Ansicht besteht, dass der Vertragspartner seine Gegenleistungen, insbesondere Zahlungsverpflichtungen, nicht erfüllen kann. In diesem Fall ist die Pet-Fit ausdrücklich berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist die Leistungs- oder Zahlungserbringung des Vertragspartners oder etwaige Sicherheitsleistungen einzufordern, ohne dass hier ein Verzug für die Pet-Fit eintritt. Nach Ablauf dieser Frist kann die Pet-Fit vom Vertrag zurücktreten und vom Vertragspartner Schadenersatz oder Ersatz für Vergebliche Aufwendungen verlangen.

    7. Im Falle einer von Pet-Fit verschuldeten Verzögerung der Leistung ist der Vertragspartner berechtigt, eine angemessene Frist für die Erfüllung zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Pflicht ist der Vertragspartner zum Vertragsrücktritt berechtigt. Etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber der Pet-Fit wegen Verzögerung oder Nichterfüllung der vereinbarten Leistung sind unter Punkt X geregelt.

  6. Eigentumsvorbehalt

    1. Alle Ware bleiben unser Eigentum (Eigentumsvorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere Zahlungsforderung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschl. der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen.

    2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bearbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingung. Wird die Vorbehaltsware mit einem anderen uns nicht gehörigen Gegenstand verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingung. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt, und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Sache ihm gehört. Er verwahrt diese unentgeltlich für uns. Für die durch die Verarbeitung und die Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.

    3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern, vorausgesetzt, dass er mit seinen Arbeitnehmern einen Eigentumsvorbehalt vereinbart hat und dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns übergehen.

    4. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltswaren werden bereits jetzt an uns abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen von uns nicht gelieferten Sachen veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in der Höhe, der in unseren Rechnungen gennannten Werte der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.

    5. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung aus bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Er ist nicht berechtigt, diese Forderung abzutreten. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtretung an uns bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlassungen zu geben.

    6. Das Recht des Käufers die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus dem oder einem anderen Vertrage nicht erfüllt. Wir sind dann ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung berechtigt, das Betriebsgelände des Käufers zu betreten und die Vorbehaltsware selbst in Besitz zu nehmen und sie, unbeschadet der Zahlung und sonstigen Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber, durch freihändigen Verkauf oder im Wege einer Versteigerung bestmöglich zu verwerten.

    7. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen die Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.

    8. Der Vertragspartner darf die von Pet-Fit gelieferte Sache weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er darf diese Sache jedoch weiterveräußern unter der Bedingung, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf wie folgt auf die Pet-Fit übergeht: der Vertragspartner tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen gegenüber dritten Abnehmern an die Pet-Fit ab, unabhängig der weiteren Verwendung der Sache.

    9. Sachen die unter Eigentumsvorbehalt der Pet-Fit stehen, sind vom Vertragspartner pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen etwaige Gefahren zu versichern. In diesem Zusammenhang tritt der Vertragspartner bereits jetzt sämtliche Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an die Pet-Fit ab. Die Pet-Fit ist berechtigt, Nachweise des beschriebenen Versicherungsschutzes einzusehen.

  7. Güte, Geschmack und Stückzahl

    1. Güte und Geschmack der von uns gelieferten Ware bestimmt sich im Wesentlichen nach dem vorher übersendeten Muster, ansonsten gilt der Handelsbrauch.

    2. Etwa in der Versandanzeige angegebene Stückzahlen oder ähnliches sind verbindlich.

  8. Transport, Erfüllungsort und Gefahrenübergang

    1. Erfüllungsort für eine Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis ist 32107 Bad Salzuflen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

    2. Lieferungen erfolgen ab Werk und somit auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Die Gefahr geht spätestens zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem der Liefergegenstand das Lager bzw. das Lieferwerk verlässt. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen und / oder wir die Lieferkosten übernehmen. Verzögert sich die Lieferung und die Übergabe infolge eines Umstands, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand lieferbereit ist und wir dies dem Kunden angezeigt haben.

    3. Die Ware wird franko Empfangsstation des Käufers angeliefert. Bei unfrankiert abgefertigten Sendungen wird die Fracht am Rechnungsbetrag abgesetzt. Wird Eilgut oder Expressgut gewünscht, so trägt der Käufer die Mehrkosten.

    4. Transportschäden hat der Kunde innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen oder dem Überbringer geltend zu machen. Der Abschluss von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Kunden überlassen. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde

    5. Die Ware wird je nach Bedarf verpackt ausgeliefert. Die Art der Verpackungen richtet sich nach dem Einzelgeschäft.

    6. Mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, geht die Gefahr, einschließlich einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäften auf den Käufer über.

    7. Wir sind zu Teillieferungen und geringfügiger branchenüblicher Mehr- und Minderleistungen der abgeschlossenen Menge berechtigt.

  9. Gewährleistung

    Der Vertragspartner hat die von Pet-Fit gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und, um Gewährleitungsrechte zu erhalten, offen erkennbare Mängel unverzüglich der Pet-Fit in schriftlicher Form mitzuteilen. Wir weisen auf § 377 HGB hin. Unterlässt der Vertragspartner diese Meldung, gilt die Ware als einwandfrei in Empfang genommen. Ausgenommen hiervon sind Mängel, die bei der Untersuchung nicht sofort erkennbar waren.

    Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt:

    Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

    Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.

    Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

    Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

    Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

    Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

    Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

    Der Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) beim Kunden nach Gefahrübergang berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen wie Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz, außer es ist einzelvertraglich etwas anderes vereinbart.

    Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

    Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

    1. Mängel, auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, sind unverzüglich nach Entdecken schriftlich zu rügen. Rügen offensichtlicher Mängel sind nach Ablauf von 10 Tagen seit Eingang der Ware am Bestimmungsort ausgeschlossen.

    2. Bei berechtigten Mängeln oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind wir nur zur Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Die Ersatzlieferung erfolgt unverzüglich im Rahmen unserer Lieferungsmöglichkeiten binnen einer von uns an den Käufer schriftlich mitzuteilenden Lieferfrist. Bei fruchtlosem Verstreichen dieser Frist ist der Käufer zur Wandlung oder Minderung berechtigt.

    3. Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlagen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung entfallen alle Mängelansprüche.

    4. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht in der Ware selbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zugelassen, ausgeschlossen.

  10. Haftung

    Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

    Eine Haftung für die Pet-Fit, deren Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, besteht, unabhängig vom Rechtsgrund, nur, wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht wurde und somit der Vertragszweck gefährdet wurde oder wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegeben ist

    1. Haftet die Pet-Fit für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (gem. Punkt 1.), ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Pet-Fit bei Vertragsschluss, aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände, typischerweise rechnen musste.

    2. Die Pet-Fit haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeerscheinungen und entgangenen Gewinn.

    3. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadenersatz- ansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung, auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Käufers stehen, werden soweit rechtlich, zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen.

    4. Sämtliche Ansprüche gegen uns, auch die in § 445a Abs.2 BGB bestimmten Aufwendungsersatzansprüche und ebenso weitere Rechtsgründe – verjähren spätestens ein halbes Jahr nach Gefahrübergang auf den Käufer.

    Gesamthaftung

    (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist ‑ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs‑ ausgeschlossen.

    Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

    (2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

    (3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  11. Verschwiegenheit

    Der Vertragspartner/Kunde verpflichtet sich, sämtliche Informationen und Daten, die Teil der spezifischen Geschäftsbeziehung sind, unbefristet geheim zu halten. In diesem Zusammenhang gilt dies sowohl für vertrauliche, geheime als auch für allgemeine Informationen und Daten. Diese sind ausdrücklich nicht an Dritte weiterzugeben, der Vertragspartner hat Mitarbeiter und Mitwirkende entsprechend in diesem Sinne zu

  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Bad Salzuflen. Gerichtstand ist Bad Salzuflen. Zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Haagener Kaufrechts über Einkommen sind ausgeschlossen.

  13. Sonstiges

    Die Entsorgung von Transport- oder Verpackungsmaterial, welches durch die Vertragserfüllung in den Besitz des Vertragspartners übergeht, ist vom Vertragspartner zu regeln und die entsprechenden Kosten durch den Vertragspartner zu übernehmen. Eine Rücknahme dieser Materialien oder die Übernahme etwaiger Entsorgungskosten durch die Pet-Fit ist ausgeschlossen.

  14. Salvatorische Klausel

    Sollte eine der genannten Bestimmungen nichtig sein, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an ihre Stelle eine Regelung, die den rechtliche und gesetzlichen Anforderungen Rechnung tragen.